Mit der Qualifkation Geprüfter Logistikmeister / Geprüfte Logistikmeisterin IHK erfüllen Sie die Anforderung anspruchsvolle. fachliche und kaufmännische Tätigkeiten im Bereich Lager, Logistik und Transport zu übernehmen. Ihre Aufgaben umfassen u.a. die Planung, Organisation, Steuerung und Koordination von Arbeitsprozessen, Personalführung und Überwachung der Kosten sowie Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen. Der Lehrgang baut auf praktische Berufserfahrung auf und versetzt Sie in die Lage Leitungs- und Führungsaufgaben zu übernehmen.
Ziel ist der Erwerb praxisorientierter Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur Wahrnehmung qualifizierter und verantwortungsvoller Aufgaben im mittleren Management befähigen, einschließlich der Führung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie von Auszubildenden.
ZIELGRUPPE
Die Weiterbildung zum geprüften geprüfter Logistikmeister richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Transport-, Lager-, Versand- und Speditionsbereich, die Fach- und Führungsaufgaben in diesen Bereichen übernehmen wollen. an
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WEITERE KURSTERMINE
weiterer nächster Startermin: Mai 2023 und November 2023
LERNINHALTE
Ausbildereignungsprüfung / AdA-Schein
Teil A: Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Teil B: Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Logistikprozesse
- Logistikkonzepte
- Leistungserstellung
- Prozesssteuerung und -optimierung
2. Betriebliche Organisation und Kostenwesen
- Betriebliches Kostenwesen und Logistikcontrolling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Qualitätsmanagement
3. Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
Nach der letzten schriftlichen Prüfung findet die mündliche Prüfung nach Rücksprache mit der IHK statt.
PRÜFUNG UND ZERTIFIKAT
Abschlussprüfung vor der IHK Wiesbaden zum Geprüften Logistikmeister / zur Geprüften Logistikmeisterin
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe aus dem Bereich der Logistik oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. im Fall der unter „Grundlegende Qualifikationen“ genannten Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall der Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis ( im Bereich der Logistik).