Mit der Weiterbildung zum geprüften Handelsfachwirt IHK / zur geprüften Handelsfachwirtin IHK (Bachelor Professional) erwerben Sie praxisorientierte Kenntnisse, die zur Wahrnehmung qualifizierter und verantwortungsvoller Sachaufgaben, einschließlich der Führung von Mitarbeitern befähigen. Der Lehrgang macht Sie mit den Problemen vertraut, mit denen Sie auf den Beschaffungs- und Absatzmärkten ständig konfrontiert werden. Sie lernen, wie Sie über den rationellsten Mitarbeitereinsatz, über die professionelle Warenpräsentation und über eine ausgefeilte Sortimentsbildung den Verkauf fördern. Sie werden am Ende in der Lage sein, die Wirtschaftlichkeit des Betriebes, für den Sie verantwortlich sind, zu überwachen und seinen Erfolg mit Hilfe der kurzfristigen Erfolgsrechnung zu steuern und zu sichern.
ZIELGRUPPE
Geprüfte Handelsfachwirte und Handelsfachwirtinnen (Bachelor) arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens bzw. einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
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LERNINHALTE
Handlungsbereich 1: (Prüfung: 25.09.2024)
Unternehmensführung und -steuerung
Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Handlungsbereich 2: (Prüfung: 03.04.2025.09.2024)
Handelsmarketing
Beschaffung und Logistik
Wahlfach: Einkauf
Mündliche Prüfung
Präsentation und situationsbezogenes Fachgespräch
PRÜFUNG UND ZERTIFIKAT
Abschlussprüfung vor der IHK-Wiesbaden zum geprüften Handelsfachwirt/zur geprüften Handelsfachwirtin
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im Handel oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum/zur Fachlageristen/Fachlageristin oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.