Beschäftigte in Hessen und Rheinland-Pfalz haben die Möglichkeit, nicht genutzten Bildungsurlaub aus dem Jahr 2025 im Jahr 2026 zu nutzen und so insgesamt bis zu zehn Tage Bildungsurlaub in 2026 in Anspruch zu nehmen, sofern 2025 noch kein Bildungsurlaub genommen wurde. Dabei sind je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen zu beachten.
Hessen
In Hessen kann der jährliche Anspruch auf Bildungsurlaub einmalig in das Folgejahr übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten ihren Arbeitgeber spätestens bis zum 31.12.2025 in Textform (zum Beispiel per E-Mail oder Schreiben) darüber informieren, dass sie ihren Bildungsurlaubsanspruch aus 2025 auf das Jahr 2026 übertragen möchten. Erfolgt diese Erklärung fristgerecht und wurde 2025 kein Bildungsurlaub genutzt, stehen in 2026 bis zu zehn Tage Bildungsurlaub zur Verfügung.
Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gilt ein Zweijahreszeitraum, der aktuell die Jahre 2025 und 2026 umfasst. Wer im Jahr 2025 keine Bildungsfreistellung in Anspruch nimmt, kann im Jahr 2026 im Rahmen dieses Zweijahreszeitraums bis zu zehn Tage Bildungsurlaub nutzen. Ein gesonderter Übertragungsantrag bis zum 31.12. ist hier in der Regel nicht erforderlich.