Jedes Jahr im Januar/Februar landen Steuerprogramme in den Discountern auf den Wühltischen – ein guter Anlass, sich mit dem Thema „Weiterbildung und Steuererklärung“ zu befassen. Denn wer sich beruflich weiterbildet, kann viele Kosten steuerlich geltend machen und damit Geld sparen.
Da 99 % unserer Kursteilnehmer bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, können sie die Weiterbildungskosten als Werbungskosten absetzen. Das bedeutet: Keine Deckelung wie bei Sonderausgaben!
Folgende Kosten lassen sich absetzen:
✅ Kursgebühren für IHK-Weiterbildungen
✅ Fahrtkosten zur Bildungsstätte: 0,30 € pro Kilometer für Hin- und Rückweg (Stundenpläne aufbewahren!)
✅ Lerngruppen-Treffen: Auch Fahrten zu regelmäßigen Lerngruppen sind absetzbar (Nachweise führen!)
✅ Fachliteratur: Bücher, Skripte und andere Lernmaterialien
✅ Arbeitsmittel: Laptop, Tablet oder Drucker – der berufliche Anteil kann steuerlich berücksichtigt werden
✅ Homeoffice-Pauschale: Für Tage, an denen man sich intensiv auf Unterricht oder Prüfungen vorbereitet
Wichtige Ausnahme: Aufstiegs-BAföG
Viele Teilnehmer profitieren vom Aufstiegs-BAföG und KfW-Kredit, die bis zu 75 % der Weiterbildungskosten übernehmen. Doch Achtung: Bezuschusste Kosten dürfen nicht zusätzlich steuerlich geltend gemacht werden! Nur der eigene Kostenanteil (z. B. die restlichen 25 % oder Fahrtkosten) ist absetzbar!
So holen Sie das Maximum heraus
📌 Belege sammeln: Alle Rechnungen, Quittungen und Kilometer-Aufzeichnungen aufbewahren
📌 Private Nutzung rausrechnen: Bei Arbeitsmitteln (z. B. Laptop) nur den beruflichen Anteil absetzen
Es lohnt sich also das Thema Steuer anzugehen. Dank moderner Steuerprogramme, die mittlerweile intuitive Schritt-für-Schritt-Anleitungen bieten, lässt sich die Steuererklärung schnell und einfach erledigen – ganz ohne Vorkenntnisse.