Die Weiterbildung zum geprüften Wirtschaftsfachwirt IHK / zur geprüften Wirtschaftsfachwirtin IHK (Bachelor Professional) soll Sie in Lage versetzen anspruchsvolle kaufmännische Tätigkeiten im mittleren Management zu übernehmen. Der Lehrgang baut auf Ihren praktischen Berufserfahrungen auf und versetzt Sie in die Lage, Leitungs- und Führungsaufgaben in allen kaufmännischen Bereichen zu übernehmen. Ziel ist der Erwerb praxisorientierter Kenntnisse, die zur Wahrnehmung qualifizierter und verantwortungsvoller Sachaufgaben im mittleren Management, einschließlich der Führung von Mitarbeitern befähigt.
ZIELGRUPPE
Geprüfte Wirtschaftsfachwirte sind kaufmännische Generalisten, die verantwortungsvolle bis hin zu leitenden Tätigkeiten in Handels-, Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen durchführen. Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt IHK / zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin IHK in Unternehmen und Wirtschaftsorganisationen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrnehmen zu können.
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LERNINHALTE
1. Teil: Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
- Volks- und Betriebswirtschaft
- Rechnungswesen
- Recht und Steuern
- Unternehmensführung
2. Teil: Handlungsspezifische Qualifikationen
- Betriebliches Management
- Investition, Finanzierung, betriebliches Rechnungswesen und Controlling
- Logistik
- Marketing und Vertrieb
- Führung und Zusammenarbeit
PRÜFUNG UND ZERTIFIKAT
Abschlussprüfung vor der IHK-Mainz/IHK-Wiesbaden zum Geprüften Wirtschaftsfachwirt / zur Geprüften Wirtschaftsfachwirtin
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf
oder
2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten mindestens dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
4. eine mindestens dreijährige Berufspraxis