Die Weiterbildung zur „Geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen“ befähigt zur Übernahme von Managementaufgaben sowie Leitungsfunktionen in Institutionen und Organisationen im Sektor des Gesundheits- und Sozialwesens. Der Lehrgang vermittelt Managementkompetenzen, wobei die speziellen ethischen und sozialen Aspekte des Gesundheits- sowie Sozialwesens berücksichtigt werden.
Dieser Lehrgang befähigt nach erfolgreichem Abschluss und nach absolvieren des Zusatzmoduls Pflegedienstleitung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft / Pflegedienstleitung (PDL) gemäß SGB XI § 71 Abs. 3.
ZIELGRUPPE
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind betriebswirtschaftlich Generalisten, welche die ideellen sowie ethischen Aspekte und Anforderungen des Gesundheits- und Sozialwesens einordnen sowie berücksichtigen können.
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in Einrichtungen und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens, in Krankenhäusern, sozialen Diensten, Pflegeheimen, Reha- und Kureinrichtungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes im Bereich Gesundheit und Sozialem. Sie übernehmen Managementaufgaben und Leitungsfunktionen und steuern sowie organisieren betriebswirtschaftliche Geschäftsprozesse.
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LERNINHALTE
Abschlussprüfung vor der IHK zum geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/zur geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Bei Wahl des Zusatzmoduls Pflegedienstleitung gilt die bestandene IHK-Prüfung als Voraussetzung zum Tragen der Berufsbezeichnung Pflegedienstleitung.
Qualitätsmanagementbeauftragter: Beim Absolvieren des Fachwirtes Gesundheits- und Sozialwesens werden alle Inhalte die für die Zertifizierung eines /einer Qualitätsmanagementbeauftragten erforderlich sind unterrichtet. Durch Absolvierung einer externen Prüfung kann die Zertifizierung eines/einer Qualitätsmanagementbeauftragten beauftragt werden.
PRÜFUNG UND ZERTIFIKAT
Abschlussprüfung vor der IHK-Mainz/IHK-Wiesbaden zum geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/zur geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen.
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach de Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis.
oder
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis.
oder
Ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
oder
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
oder
Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Für die Anerkennung als Verantwortliche Pflegefachkraft / Pflegedienstleitung (PDL) ist zusätzlich ein Abschluss aus folgenden Pflegeberufen Voraussetzung:
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,
2.Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,
3.Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
oder
4.Altenpflegerin oder Altenpfleger
Weiterhin ist eine praktische Berufserfahrung in einem der oben aufgeführten Pflegeberufe von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. (Siehe SGB XI § 71)
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