Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen (m/w/d)

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Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen m/w/d

Die Weiterbildung zur „Geprüften Fachwirt/-in im Gesundheits- und Sozialwesen“ befähigt zur Übernahme von Managementaufgaben sowie Leitungsfunktionen in Institutionen und Organisationen im Sektor des Gesundheits- und Sozialwesens. Der Lehrgang vermittelt Managementkompetenzen, wobei die speziellen ethischen und sozialen Aspekte des Gesundheits- sowie Sozialwesens berücksichtigt werden.
Dieser Lehrgang befähigt nach erfolgreichem Abschluss und nach absolvieren des Zusatzmoduls Pflegedienstleitung zur Verantwortlichen Pflegefachkraft / Pflegedienstleitung (PDL) gemäß SGB XI § 71 Abs. 3.

ZIELGRUPPE

Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen sind betriebswirtschaftlich Generalisten, welche die ideellen sowie ethischen Aspekte und Anforderungen des Gesundheits- und Sozialwesens einordnen sowie berücksichtigen können.
Geprüfte Fachwirte im Gesundheits- und Sozialwesen arbeiten in Einrichtungen und Institutionen des Gesundheits- und Sozialwesens, in Krankenhäusern, sozialen Diensten, Pflegeheimen, Reha- und Kureinrichtungen und Einrichtungen des öffentlichen Dienstes im Bereich Gesundheit und Sozialem. Sie übernehmen Managementaufgaben und Leitungsfunktionen und steuern sowie organisieren betriebswirtschaftliche Geschäftsprozesse. .

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Nächster Lehrgang

Lehrgangszeitraum:

Nächster Starttermin: 27. August 2024 / Kurslaufzeit bis 10. Oktober 2025
Siehe detaillierte Kursinformation weiter unten bei PDFs zum Download

Prüfungstermin Mainz:
20. & 21. Oktober 2025

Lehrgangsdauer:
ca. 470 Unterrichtsstunden

Lehrgangsgebühr:
4160,- Euro (monatliche Ratenzahlung von 320 Euro möglich)
Zzgl. IHK-Prüfungsgebühren
Zusatzmodul Pflegedienstleitung zzgl. 700,- Euro
Zertifizierung zur/zum Qualitätsmanagementbeauftragten zzgl. Prüfungsgebühren der externen Prüfungsstelle

Unterrichtszeiten:
Dienstag und Freitag von 18:00 bis 21:00 Uhr.
Fällt ein Feiertag auf den Dienstag bzw. Freitag wird ausnahmsweise ein anderer Wochentag in dieser Woche unterrichtet.
Zusätzlich eine Intensivwoche in 2024 sowie 2025.  (Bildungsurlaubfähig, siehe Kursinfoblatt für genaue Termine unten)

Lehrgangsort:
Mainz: Gustav-Stresemann-Wirtschaftsschule, Hechtsheimerstr. 31, 55131 Mainz
Wiesbaden: Christof-Ruthof-Weg 10,  55252 Wiesbaden (Mainz-Kastel)

Beratung:
Theresa Ferling M.Sc. Medizinmanagement

Förderung:
Eine Förderung nach Aufstiegs-BAföG ist bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich

Aufstiegsbonus I und II in Rheinland Pfalz: Auf Antragstellung erhalten Wohnhafte in RLP nach erfolgreichem Abschluss € 2.000,00 bzw. € 2.500 (bei Existenzgründung)

Aufstiegsprämie: In Hessen: Auf Antragstellung erhalten Wohnhafte in Hessen nach erfolgreichem Abschluss € 1.000,00 (HIHK)

Bildungsfreistellung für Intensivwochen
Pflegedienstleitung: Das Zusatzmodul Pflegedienstleitung unterliegt keiner Förderung nach Bafög. Ebenfalls ist eine Bildungsfreistellung für das Zusatzmodul nicht möglich.

 

LERNINHALTE

 

Abschlussprüfung vor der IHK zum geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/zur geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Bei Wahl des Zusatzmoduls Pflegedienstleitung gilt die bestandene IHK-Prüfung als Voraussetzung zum Tragen der Berufsbezeichnung Pflegedienstleitung.
Qualitätsmanagementbeauftragter: Beim Absolvieren des Fachwirtes Gesundheits- und Sozialwesens werden alle Inhalte die für die Zertifizierung eines /einer Qualitätsmanagementbeauftragten erforderlich sind unterrichtet. Durch Absolvierung einer externen Prüfung kann die Zertifizierung eines/einer Qualitätsmanagementbeauftragten beauftragt werden.

 

PRÜFUNG UND ZERTIFIKAT

Abschlussprüfung vor der IHK-Mainz/IHK-Wiesbaden zum geprüften Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/zur geprüften Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen.

 

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten nach de Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung geregelten kaufmännischen, verwaltenden, medizinischen oder handwerklichen Ausbildungsberuf des Gesundheits- und Sozialwesens und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis.

oder

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem bundesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen oder einem dreijährigen landesrechtlich geregelten Beruf im Gesundheits- und Sozialwesen und eine mindestens einjährige Berufspraxis.

oder

Ein mit Erfolg abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis.

oder

Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten kaufmännischen, verwaltenden oder hauswirtschaftlichen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis.

oder

Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.

Für die Anerkennung als Verantwortliche Pflegefachkraft / Pflegedienstleitung (PDL) ist zusätzlich ein Abschluss aus folgenden Pflegeberufen Voraussetzung:

  1. Pflegefachfrau oder Pflegefachmann,

2.Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger,

3.Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin oder Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger

oder

4.Altenpflegerin oder Altenpfleger

Weiterhin ist eine praktische Berufserfahrung in einem der oben aufgeführten Pflegeberufe von mindestens zwei Jahren innerhalb der letzten acht Jahre erforderlich. (Siehe SGB XI § 71)

 

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