Mit der Weiterbildung zum geprüften Betriebswirt IHK (m/w/d) (Master Professional) können Sie die berufliche Qualifikation erwerben, die Sie befähigt, die betriebswirtschaftlichen Ziele des Unternehmens zu bestimmen und zu verwirklichen, sowie eigenverantwortlich Führungs- und Managementaufgaben zu übernehmen.
ZIELGRUPPE
Die Weiterbildung zu Geprüften Betriebswirten IHK richtet sich an Kaufleute mit mehrjähriger Berufspraxis, die bereits einen ersten IHK-Fortbildungsabschluss zum Fachwirt / zur Fachwirtin oder zum Fachkaufmann / zur Fachkauffrau erworben haben. Es werden Fachkenntnisse und methodische Kompetenzen vermittelt, die auf denen des ersten Fortbildungsabschlusses aufbauen, um die Absolventen zur Übernahme von Management- und Führungsaufgaben zu befähigen.
Für Berufspraktiker mit mehrjähriger Erfahrung ist die Qualifizierung zum geprüften Betriebswirt IHK eine attraktive Alternative, um ohne ein Studium einen betriebswirtschaftlichen Abschluss zu erwerben.
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LERNINHALTE
Handlungsbereiche:
- Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten
- Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten
- Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren
- Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten
- Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen
Projektarbeit
Mit der Projektarbeit kann erst begonnen werden, wenn alle schriftlichen und die mündliche Prüfung erfolgreich abgeschlossen sind (Bearbeitungsdauer 30 Tage).
PRÜFUNG UND ZERTIFIKAT
Abschlussprüfung vor der IHK-Wiesbaden zum Geprüften Betriebswirt/in IHK (Master Professional)
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fach-kauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kauf-männischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
- eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Handwerksordnung zum „Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung“ oder zur „Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung“,
- eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauenden kaufmännischen Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
- einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Nummer 2 und 3muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Ab-satz 3 genannten Aufgaben haben.
- Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zu zulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kennt-nisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit der in Absatz 1 bezeichneten Personen vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen
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