2016 wurden die Zuschüsse sowohl zu den Fachwirte- als auch den Betriebswirtelehrgängen aufgestockt. Aus der bekannten staatlichen Förderung „Meister-BAföG“ wurde das neu aufgelegte „Aufstiegs-BAföG“. Insgesamt können die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer vermögens- und einkommens-unabhängig eine Förderung von ca. 64% der Kurs- und Prüfungsgebühren erhalten. Außerdem wird der Restbetrag durch ein Darlehn, das während der Kurslaufzeit und zwei Jahre danach zins- und tilgungsfreies ist, subventioniert. Der als Darlehn gewährte Betrag von 36% der Kosten kann steuerlich als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend gemacht werden. Damit dürften finanzielle Hindernisse einer Aufstiegsfortbildung für Teilnehmerinnen und Teilnehmer kein Hinderungsgrund mehr sein.
Wir beraten Sie gerne über die Förderleistungen und helfen bei der Antragstellung.
15.03.2017



