Förderung

Förderung

Förderprogramme nutzen & sparen

Aufstiegs-BAföG:
Weiterbildungskurse bieten die Möglichkeit eines beruflichen Aufstieges. Großzügig fördert der Staat unter bestimmten Voraussetzungen diese Maßnahmen einkommens- und vermögensunabhängig.

Unsere Kurse erfüllen diese Voraussetzungen, sodass ca. 97% unserer Kursteilnehmer eine Reduzierung ihrer Kurs- und Prüfungsgebühr von 75 % der Gesamtkosten erreichen.

Aufstiegsbonus I: Rheinland Pfalz
€ 2.000,00 Bonus gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft in Rheinland Pfalz bei bestandener Aufstiegsfortbildungsprüfung z.B. Handelsfachwirt IHK, Wirtschaftsfachwirt IHK, Betriebswirt IHK

Aufstiegsprämie: Hessen
€ 1.000,00 Prämie gefördert durch den Hessischen Industrie- und Handelskammertag bei bestandener Aufstiegsfortbildungsprüfung z.B. Handelsfachwirt IHK, Wirtschaftsfachwirt IHK, Betriebswirt IHK

Aufstiegsbonus II für Existenzgründer: Rheinland Pfalz
zusätzlich € 2.500,00 Bonus gefördert durch das Ministerium für Wirtschaft in Rheinland Pfalz bei bestandener Aufstiegsfortbildungsprüfung und die Gründung einer Existenz o.Ä.

Bildungsurlaub/Bildungsfreistellung:
Die meisten Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer haben darüber hinaus noch einen Anspruch auf Bildungsurlaub von 5 Arbeitstagen pro Jahr. Fragen Sie uns, wir sind Ihnen bei der Antragstellung behilflich.

förderfähig

BEZAHLTER BILDUNGSURLAUB

Wir lassen einen großen Teil unsere Kurse vom Bildungsministerium anerkennen. Somit können Sie 5 Tage Bildungsurlaub sowohl für unsere Fachwirte- Betriebswirte- und Ausbilderkurse bei ihrem Arbeitgeber beantragen.

Bildungsurlaub kann von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im privaten Sektor beschäftigt sind, in Anspruch genommen werden. Bezahlter Bildungsurlaub heißt, dass Ausbildungszeiten wie normaler Urlaub genommen und bezahlt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Ausbildungen während oder außerhalb der normalen Arbeitszeit erfolgen.
Das Bildungsfreistellungsgesetz des jeweiligen Bundeslandes regelt Einzelheiten. In der Regel können pro Kalenderjahr 5 Arbeitstage für anerkannte Maßnahmen (Anerkennung erfolgt vom jeweiligen Ministerium) in Anspruch genommen werden.

 

 

STAATLICHE FÖRDERUNG DER AUFSTIEGSFORTBILDUNG

Unsere Fachwirt-Kurse erfüllen die Voraussetzung für Leistungen nach dem AFGB, die einkommens- und vermögensunabhängig gezahlt wird. 97% unserer Teilnehmer erfüllen die Voraussetzung für die staatliche Förderung. Dies führt zu einer Reduzierung der Kurs- und Prüfungsgebühren um 64%.

Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) verfolgt die Ziele, Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell zu unterstützen und sie zu Existenzgründungen zu ermuntern. Das AFBG unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und damit Ausbildungs- und Arbeitsplätze zu schaffen. Das AFBG leistet insoweit einen Beitrag zur Sicherung und Qualifizierung von Fach- und Führungskräften und trägt damit auch zur Sicherung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland bei.

 

 

gefördert durch:

 

BMBF Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung
Förderung, Weiterbildung, Aufstiegs-Bafög

Nutzen Sie staatliche Fördergelder und Bildungsurlaub!

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