Weiterbildung geprüfte Personalfachkaufleute IHK / Bachelor Professional in Human Resources Management
Die Weiterbildung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau (IHK) vermittelt fundiertes Wissen im Bereich Personalmanagement und bereitet auf anspruchsvolle Aufgaben in der Personalabteilung vor. Themen wie Arbeitsrecht, Personalplanung, Personalentwicklung und Kommunikation stehen dabei im Mittelpunkt. Teilnehmende erwerben die Qualifikation, um im Personalwesen strategisch mitzuwirken und Führungsverantwortung zu übernehmen.
Zielgruppe
Die Zielgruppe sind vor allem Personalverantwortliche, die ihre Kenntnisse vertiefen und sich für höhere Positionen qualifizieren möchten, ebenso wie kaufmännische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die den Schritt ins Personalwesen planen. Auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bietet die Weiterbildung eine anerkannte Möglichkeit, sich im Bereich Personalmanagement zu etablieren.
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Lerninhalte
- Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
- Personalplanung und Personalbeschaffung
- Betreuung und Verwaltung von Personal
- Personal- und Organisationsentwicklung
- Führungskompetenz und Kommunikation
- Strategisches Personalmanagement
Für die Prüfungszulassung zum/zur Personalfachkaufmann/-frau (IHK) ist der Nachweis der Ausbildereignungsprüfung (AEVO) erforderlich. Falls er noch nicht vorhanden ist, kann der entsprechende Kurs direkt bei uns im Bundle mitgebucht werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft sowie mindestens ein Jahr Berufspraxis
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf sowie mindestens zwei Jahre Berufspraxis
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf sowie mindestens drei Jahre Berufspraxis
- mindestens fünf Jahre Berufspraxis
Zusätzlich muss bis zur letzten Prüfungsleistung der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung, AEVO) erbracht werden. Wer den Ausbilderschein bereits besitzt, bringt diesen Nachweis mit. Falls er noch nicht vorhanden ist, kann der entsprechende Kurs direkt im Bundle mitgebucht werden.
In Ausnahmefällen ist auch eine Zulassung möglich, wenn durch Zeugnisse oder andere Nachweise glaubhaft gemacht wird, dass gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen vorliegen.
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