Mit der Weiterbildung zum geprüften Personalkauffrau IHK / geprüfter Personalfachkaufmann IHK soll Ihnen die notwendigen Kompetenzen im Bereich des Personalwesens vermitteln werden. Ziel ist es Sie als Funktionsspezialisten auf die vielfältigen Aufgaben als Berater und Dienstleister für die Geschäftsführung vorzubereiten.
ZIELGRUPPE
Die Fortbildung zu „Geprüften Personalfachkaufleuten IHK“ richtet sich an Interessenten mit einer abgeschlossenen Ausbildung in einem kaufmännischen oder verwalten den Beruf, die bereits über Berufserfahrung im Personalwesen verfügen. Diese Weiterbildung eignet sich deshalb für Personalsachbearbeiterinnen und Personalsachbearbeiter, die sich mit der Personalverwaltung, -abrechnung und/oder Personalplanung, Personalbeschaffung und Personalentwicklung befassen. Personalverantwortliche sind in der Regel erste Ansprechpartner in Sachen Ausbildung.
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LERNINHALTE
Teil 1:
- Personalarbeit organisieren und durchführen
- Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen
Teil 2:
- Personalplanung, Personalmarketing und Personalcontrolling gestalten und umsetzen
- Personal- und Organisationsentwicklung steuern
Teil 3:
- Situationsbezogenes FachgesprächDie Prüfung der Fächer von Teil 1 und 2 erfolgt schriftlich.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß Ausbildereignungsverordnung zu erbringen.
PRÜFUNG UND ZERTIFIKAT
Abschlussprüfung vor der IHK-Rheinhessen oder Wiesbaden zum Geprüften Personalfachkaufmann/frau
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
Eine mit Erfolg abgeschlossene Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, wenn die zuvor genannten Voraussetzungen fehlen.