Als Meister für Kraftverkehr IHK erfüllen Sie die Anforderungen einen Fuhrpark nach hohen Qualitätstandards zu leiten. Sie planen, steuern und überwachen die Arbeitsprozesse in Unternehmen des Güterverkehrs. Ihre Aufgaben als Kraftverkehrsmeister umfassen u.a. die Beschaffung von Fahrzeugen, Erhaltung des Fuhrparks, Personaleinsatzplanung, Erstellen von Fahrplänen und Überwachung der Kosten sowie Qualitäts- und Sicherheitsanforderungen.
Ziel ist der Erwerb praxisorientierter Kenntnisse, die zur Wahrnehmung qualifizierter und verantwortungsvoller Aufgaben im mittleren Management befähigen, einschließlich der Führung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie von Auszubildenden.
ZIELGRUPPE
Die Weiterbildung zum geprüften Kraftverkehrsmeister richtet sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Transportwesen, Berufskraftfahrer, Fachkräfte im Fahrbetrieb u.ä.
Jetzt anmelden
Zur Kursanmeldung einfach Formular herunterladen > Anmeldeformular (PDF)
WEITERE KURSTERMINE
Weiterer Startermin: Mai 2023
LERNINHALTE
Ausbildereignungsprüfung / AdA-Schein
Teil A: Grundlegende Qualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
Teil B: Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Fuhrparktechnik und Fuhrparkmanagement
- Fuhrparktechnik
- Fuhrparkmanagement
2. Organisation und Kommunikation
- Betriebliches Kostenwesen und Controlling
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Planungs-, Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Qualitätsmanagement
3. Führung und Personal
- Personalführung
- Personalentwicklung
Nach der letzten schriftlichen Prüfung findet die mündliche Prüfung nach Rücksprache mit der IHK statt.
PRÜFUNG UND ZERTIFIKAT
Abschlussprüfung vor der IHK Wiesbaden zum Geprüften Meister/zur Geprüften Meisterin für Kraftverkehr
ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem der anerkannten Ausbildungsberufe Berufskraftfahrer oder
2. Berufskraftfahrerin oder Fachkraft im Fahrbetrieb oder
3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“ ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
1. das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikationen“, das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
2. in den unter „Grundlegende Qualifikationen“ genannten Nummern 1 bis 3 genannten Fällen jeweils mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Ausbildereignungsprüfung ist Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung und muss vor der letzten Prüfungsleistung nachgewiesen werden.