Bilanzbuchhalter IHK m/w/d – Bachelor Professional

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Bilanzbuchhalter IHK m/w/d - Bachelor Professional

Präsenzveranstaltung: Die Weiterbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter/in IHK ist einer der am meisten anerkannten Aufstiegsfortbildungen. Es sind am Arbeitsmarkt stark gesuchte Spezialisten, die beste Aufstiegschancen haben. Bilanzbuchhalter können als Spezialisten des betrieblichen Rechnungswesens Jahresabschlüsse erfolgreich aufstellen, Sie beherrschen die Kostenrechnung und sind Fachleute im betrieblichen Steuerwesen. Mit diesem Abschluss kann man das Rechnungswesen von Klein-, Mittel- und Großunternehmen verantwortlich leiten.

ZIELGRUPPE

Diese Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter des betrieblichen Finanz- und Rechnungswesens, die einen Aufstieg in die Führungsebene eines Unternehmens anstreben.

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Nächster Lehrgang

Lehrgangszeitraum:
Nächster Starttermin: 1. Juni 2024 / Kurslaufzeit bis 7. März 2026

Lehrgangsdauer:
ca. 600 Unterrichtsstunden

Lehrgangsgebühr:
5370,– Euro / monatliche Ratenzahlung möglich (20x 268,50,- Euro)

Unterrichtszeiten:
Samstags von 8.00 bis 15.00 Uhr und in Ausnahmefällen einzelne Termine unter der Woche (abends). Intensivwochen voraussichtlich in KW 13 (2025) und KW 3 (2026).

Prüfungstermine:
Aufgabenstellung 1: 17. März 2026
Aufgabenstellung 2: 19. März 2026
Aufgabenstellung 3: 24. März 2026

Beratung:
Theresa und Martin Ferling

Förderung:
Eine Förderung nach Aufstiegs-BAföG ist bei Vorliegen der entsprechenden
Voraussetzungen möglich.

Aufstiegsbonus I und II: Auf Antragstellung erhalten Personen mit Wohnsitz in RLP nach erfolgreichem Abschluss € 2000,00 bzw. € 2500 (bei Existenzgründung)

Aufstiegsprämie : Auf Antragstellung erhalten Personen mit Wohnsitz in Hessen nach erfolgreichem Abschluss € 1000,00

LERNINHALTE

 

  1. Geschäftsvorfälle erfassen und diese nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
  2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
  3. Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
  4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
  5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
  6. Ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
  7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.

 

Schriftliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt und besteht aus drei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten.
Die drei Aufgabenstellungen müssen aus der Beschreibung der betrieblichen Situation abgeleitet und aufeinander abgestimmt sein sowie dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin eigenständige Lösungen ermöglichen.

Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung besteht aus einer Präsentation (max. 15 Minuten) und einem sich unmittelbar anschließenden Fachgespräch (30 Minuten).

 

PRÜFUNG UND ZERTIFIKAT

 

Abschlussprüfung vor der IHK-Wiesbaden zum geprüften Bilanzbuchhalter/geprüfte Bilanzbuchhalterin IHK / Bachelor Professional

 

ZULASSUNGSVORAUSSETZUNG

 

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:

1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oderverwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,

2. einen der folgenden Abschlüsse:

a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung aufgrund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,

b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder

c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder

3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis

Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

 

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